Re: DBB-Kriterien für M-M-Verteidigung


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Abgeschickt von Martin Steger am 29 April, 2001 um 15:32:20

Antwort auf: Re: DBB-Kriterien für M-M-Verteidigung von Guenter am 26 April, 2001 um 16:35:03:

Hi Guenter,

genau, ab 2001 sind keine Zonenpressen mehr erlaubt. Dies bestätigt auch die neue Jugendspielordnung des HBV. Sie verweist in § 4 Nr.3 auf die DBB-Richtlinien zur Deutschen Meisterschaft hin.

Bemwerkenswert ist auch die Abstandsangabe (1,5m) bei der Verteidigung am Ballführenden. Da werden sich einige Trainer ganzschön in die Haare kriegen. Besonders weil niemand diese Kriterien kontroliert. Die Schiedsrichter nicht und einen TK sichtet man sowieso nie.

Für die nächsten Spiele werde ich mir einen Zollstock mitnehmen und ein großes Plakat mit der Abstandsangabe von 1,5 m malen ;-)


Kopie aus der Homepage des HBV:

Neufassung für Jugendtag 2001

* * * HBV Jugendspielordnung * * *

§ 1

1. Die Jugendspielordnung des HBV regelt allgemeine und besondere Fragen des Spielbetriebs bei der Jugend im Bereich des Hessischen Basketball Verbandes.

2. Für die Durchführung von Wettkämpfen bei der Jugend sind grundsätzlich die Regeln und Vorschriften der F.I.B.A. und des DBB maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich eingeschränkt oder erweitert werden.

§ 2

1. Der HBV veranstaltet jährlich Wettbewerbe zur Ermittlung der Hessischen Meister in den Altersklassen U 20 (A-Jugend), U 18 (B-Jugend), U 16 (C-Jugend) und U 14 (D-Jugend) für Mädchen und Jungen.

2. Die Spielleitung der Wettbewerbe liegt beim Referenten „Spielorganisation Hessische Jugendmeisterschaft.“

3. Die Ausschreibung für die Wettbewerbe erfolgt durch den HBV-Jugendausschuss.

4. Die Meisterschaften der Altersklassen U 20, U 18 und U 16 werden in Oberligen auf Hessenebene und in Endturnieren ermittelt.

5. Die Oberligen und Endturniere werden wie folgt ausgetragen:

a. In der jeweiligen Oberliga spielen mindestens sechs und höchstens acht Mannschaften. Bei weniger als sechs Mannschaften entscheidet der Jugendausschuss nach Rücksprache mit den Vereinen über den Austragungsmodus.

b. Die Vereine, deren Mannschaften nach Abschluss der Runde auf den Plätzen eins bis vier stehen, sind für die Oberliga der nächsten Saison qualifiziert.

c. Die Teilnahmeplätze 5 bis 8 werden in Qualifikationsturnieren ausgespielt. Die Bezirksvorstände der Bezirke des HBV melden schriftlich dem Referenten „Spielleitung Hessische Jugendmeisterschaft“ bis zum 31. März eines jeden Jahres die interessierten Mannschaften in einer sportlichen Rangfolge. Die Turnierform mit den Paarungen wird in einem Qualifikationsschema, das der Jugendausschuss beschließt, festgelegt.

d. Einsatzberechtigt für die Qualifikationsturniere sind nur Spielerinnen und Spieler, die auch im anschließenden Wettbewerb in der jeweiligen Jugendklasse einsatzberechtigt sind.

e. Am jeweiligen Endturnier nehmen die drei erstplatzierten Mannschaften der Oberliga und der Sieger des Qualifikationsturnieres der vier Bezirkssieger und der viertplatzierten Mannschaft der Oberliga teil.

f. Das Endturnier der Altersklasse U 20 kann mit sechs Mannschaften gespielt werden. Neben den vier § 5 e ermittelten Endturnierteilnehmern sind zwei Mannschaften aus den vom Jugendausschuss definierten Leistungsstützpunkten spielberechtigt.

6. Die Hessische Meisterschaft der Altersklasse U 14 wird in einem Vor- und einem Endturnier ausgetragen. Näheres regelt die Ausschreibung.

7. Für die Einsatzberechtigung von Spielerinnen und Spielern bei den Spielen um die Hessenmeisterschaft gelten die Vorschriften der SO und JSO des DBB und des HBV. Die Einsatzberechtigung eines Jugendlichen wird nicht eingeschränkt durch die Teilnahme an anderen Wettbewerben derselben oder einer anderen Altersklasse.

8. Der Bewerbungsschluss für die Ausrichtung von Vor- und Endturnieren für die Hessischen Jugendmeisterschaften ist der 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Meldeschluss für die namentliche Meldung der Vereine durch die Bezirke ist der Sonntagabend, 20 Uhr, vor dem Wochenende der Vorturniere.

§ 3

1. Die Bezirke Kassel, Gießen, Frankfurt und Darmstadt veranstalten jährlich Wettbewerbe zur Ermittlung von Bezirksmeistern in den Altersklassen U 20, U 18, U 16 Jungen und Mädchen und in der Altersklasse U 14.

2. Die Spielleitung für die Bezirksmeisterschaften liegt, soweit nicht anders geregelt, beim Bezirksvorsitzenden.

3. Die Ausschreibung für die Bezirksmeisterschaften erfolgt, soweit nicht anders geregelt, durch den Bezirksvorsitzenden.

4. Regelungen über Spielleitung, Ausschreibung und Fragen zum Spielbetrieb auf Bezirksebene erfolgen im übrigen durch die Beschlussgremien des jeweiligen Bezirks.

§ 4

1. Für die Altersklasse U 14 werden die internationalen Regeln wie folgt abgeändert:

Die Freiwurflinie wird um einen Meter näher zum Korb verlegt.

2. Kann nach Abschluss eines Wettbewerbs eine Platzierung nach DBB-SO § 52 Absatz 1 (Wertungspunkte aus dem direkten Vergleich) und nach § 52 Absatz 2 (Korbpunkte aus dem direkten Vergleich) nicht ermittelt werden, dann wird ein Entscheidungsspiel an neutralem Spielort durchgeführt.

3. In die Ausschreibungen der Hessischen Meisterschaft und in die Ausschreibungen der Wettbewerbe zur Ermittlung von Bezirksmeistern der Altersklassen U 12 (Minis), U 14 (D-Jugend) und U 16 (C-Jugend) ist die Verpflichtung zur Mann-Mann-Verteidigung aufzunehmen. Es gelten die zur Ausschreibung der Deutschen Meisterschaften der Jugend durch den DBB veröffentlichten Kriterien.

§ 5 Diese Jugendspielordnung kann durch einfache Mehrheit vom Jugendtag geändert werden.





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