Re: Doppellizenz


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Abgeschickt von Carsten am 21 August, 2001 um 09:56:21

Antwort auf: Doppellizenz von Thorsten Enderlein am 20 August, 2001 um 19:56:39:

Hi!

Die Antwort sieht wie folgt aus.

Die U20-Spielerin darf im Verein A in folgenden Mannschaften spielen:

U20, 1. Damen und 2. Damen.


Im Verein B darf sie mit der Doppellizenz in einer Mannschaft eingesetzt werden (das kann aber auch auf Regional- und Landesverbands-Ebene anders geregelt sein, in Berlin ist es so). Die Bestimmungen in welcher Mannschaft die Spielerin im Verein B spielen darf (U20, 1. Damen oder 2. Damen) sind ebenfalls von Landesverband und Regionalligabestimmungen abhängig. In Berlin darf die Mannschaft, für die eine Doppellizenz beantragt wird auf jeden Fall nicht in der selben Liga wie Verein A spielen. Ansonsten darf sie in U20 oder Damen in genau einer Mannschaft spielen (und auch nicht aushelfen!)

Grüße
Carsten


P.S.: In der Regionalliga Nord sind die Bestimmungen hierzu schon wieder anders! Und in der Bundesliga gelten wieder zusätzliche Bestimmungen!
P.S.S.: Ich hoffe das stimmt Jochen!


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