Abgeschickt von Jochen am 30 August, 2000 um 18:52:46
Antwort auf: Überspringen der Altersklasse von Arne am 30 August, 2000 um 12:17:39:
: Hai Leute !
: Meine Frage: Hat der DBB irgendetwas am Formblatt der ärztlichen Bescheinigung geändert ? Wir in Schleswig-Holstein benutzen hierfür ein Fomrblatt, welches von Dr. Michael Weiß erstellt wurde. Laut DBB Jugendordnung § 14. Also hat sich irgendetwas an diesem § geändert oder an seiner Umsetzung ?
Hi Arne,
die entsprechende Bestimmung steht jetzt in der frisch verabschiedeten Jugendspielordnung, dort in $3. Die Änderungen gelten aber erst ab 2001/02.
Ihr müßt also nichts ändern. Unten der neue Regeleungstext im Wortlaut. Die Sonderzeichen sind beim Cut&Paste aus Word entstanden. Sorry. Die komplette JSO kannst Du gern als gezipptes Wordfile bekommen. Mail genügt.
Grüße
Jochen
http://www.meome.de/basketball
§ 3 Durchbrechung der Altersklassen
[gilt erst ab Spielzeit 2001/2002]
Œ Jugendliche dürfen in ihrer und der nächsthöheren Altersklasse in je einer Mannschaft spielen. Ausnahmen werden durch die DBB-SO geregelt.
U20-Jugendliche können unter Beachtung der DBB-SO am Senioren-spielbetrieb teilnehmen. Ihre Spiel- und Einsatzberechtigung wird durch die DBB-SO, für die Bundesligen durch die SO der jeweiligen Bundesliga gere-gelt. Im Seniorenbereich können sie außer in der Mannschaft, für die sie ge-meldet sind, zusätzlich in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ord-nungszahl eingesetzt werden.
Ž Das Überspringen einer Altersklasse ist grundsätzlich dem jeweils älteren Jahrgang einer Jugendklasse auf Antrag gestattet und beim jeweiligen LV-Jugendwart durch den Verein zu beantragen.
U18-Jugendliche beider Jahrgänge und U-16-Jugendliche des älteren Jahr-gangs können auch am Seniorenspielbetrieb teilnehmen. Sie können insge-samt maximal in zwei Mannschaften, davon in einer Seniorenmannschaft, einsatzberechtigt sein. Die Einsatzberechtigung für die beantragten Spiel- und Jugendklassen wird durch Genehmigung des LV-Jugendwartes auf dem Jugendteilnehmerausweis nachgewiesen.
Mit dem Vereinsantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Jugendteilnehmerausweis,
- Sportärztliches Attest - nicht älter als einen Monat - mit einer Unbedenk-lichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen,
- Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten,
- Freiumschlag,
- genaue Angabe der Spiel- und Altersklasse, in denen der Jugendliche ein-gesetzt werden soll,
- eine Erklärung des Antragstellers, dass der Jugendliche noch nicht in zwei Mannschaften eingesetzt worden ist.
Die LV-JA können zusätzliche Einschränkungen bzw. Bedingungen (Ka-derzugehörigkeit oder dergleichen) festlegen. Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderregelungen treffen.
Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teilnehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die Höhe dieses Betrags wird vom LV fest-gelegt; ebenso die Art der Zahlungsweise. Die Zuständigkeit für das Geneh-migungsverfahren kann vom LV-Jugendwart auf eine andere Person bzw. Stelle delegiert werden.
' Eine Änderung der Einsatzberechtigung innerhalb des Spieljahrs ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die LV-Jugendwarte können für den Spielbetrieb auf LV-Ebene in begründe-ten Fällen Ausnahmen genehmigen.