Abgeschickt von Günter am 05 Februar, 2001 um 14:32:15
Antwort auf: Neuregelung der Altersklassen der Jugend?(Bayern) von Flo am 03 Februar, 2001 um 21:38:41:
Hier der offizielle Text:
DBB-Jugendspielordnung (JSO)
§ 2 Altersklasseneinteilung
Die Altersklassen werden a) umbenannt und b) gelten für andere Jahrgänge als bisher. Diese beiden Änderungen gelten ab der Spielzeit 2001/02. Für die demnächst beginnende Saison 2000/01 ändert sich nichts.
Änderung der Bezeichnungen
Die Altersklassen heißen ab 2001 "U20" statt A-Jugend, "U18" statt B-Jugend,
U16 statt C-Jugend, U14 statt D-Jugend sowie U12 statt Minis.
Änderung der betroffenen Jahrgänge
U20-Jugendliche dürfen am Stichtag (jeweils der 31.12. der Saison) nicht älter als 19 Jahre alt sein. In der bisherigen A-Jugend galt "Jugendliche dürfen am Stichtag nicht älter als 18 Jahre alt sein". Dies gilt sinngemäß für alle Altersklassen. Jede Altersklasse umfaßt weiterhin jeweils zwei Jahrgänge.
Auswirkung der Jahrgangsänderung
In den Spielzeiten 2000/01 sowie 2001/02 spielen dieselben Jahrgänge zusammen, die Teams bleiben also ausnahmsweise zwei Jahre lang in derselben Zusammensetzung. Mannschaften, die in der nächsten Saison 2000/01 als A-Jugend teilnehmen (Jahrgänge 1982/83), können in der übernächsten Saison 2001/02 als U20-Team (Jahrgänge 1982/83) teilnehmen. Dies gilt sinngemäß ebenfalls für alle anderen Altersklassen.
§ 3 Durchbrechung der Altersklassen (=Höherspielen/Überspringen).
In der Spielzeit 2000/01 gelten die bisherigen Regelungen fort. A-Jugendliche können ohne besondere Genehmigung bei den Erwachsenen mitspielen, B-Jugendliche können nur mit Sprunggenehmigung bei den Erwachsenen mitspielen. Der DBB-Bundestag 2000 hat beschlossen, dass zusätzlich die 18 namentlich nominierten DBB-C-Kader-Spieler eine Sprunggenehmigung für den Erwachsenenbereich erhalten können (selbst wenn sie noch der Altersklasse C angehören).
Aber der Spielzeit 2001/02 gilt, dass U20-Spieler ohne besondere Genehmigung bei den Erwachsenen mitspielen können. U18-Spieler sowie der ältere Jahrgang der U16-Spieler können nur mit Sprunggenehmigung bei den Erwachsenen mitspielen.
Über die vorgenannten Regelungen hinaus gilt unverändert (auch ab 2001), dass jeweils die beiden Jahrgänge einer Altersklasse ohne besondere Genehmigung in der nächstälteren Altersklasse mitspielen dürfen, sowie dass der ältere Jahrgang einer Altersklasse mit Sprunggenehmigung in der übernächsten Altersklasse mitspielen darf.
Gruß
Günter