Abgeschickt von Rüdiger am 21 August, 2001 um 23:27:53
Antwort auf: Re: Doppellizenz von Thorsten Endelrein am 21 August, 2001 um 19:24:02:
: Ich scheine den Teil 'gemäß DBB-SO/DBB-JO sowie HBV-SO/HBV-JO ' zu wenig beruecksichtigt zu haben.
: Es bleibt also bei 'maximal 2 Mannschaften'...
Wieso? Solange in der HBV-JO keine weitergehenden Einschränkungen aufgeführt sind, trifft das zu, was Carsten geschrieben hat. IM Verein A (dem, mit dem DBB-TA) kann die Spielerin in 3 Mannschaften spielen.
Den Einsatz im Verein B (Zusatz- oder Doppellizenz) regelt eure HBV-Ordnung. Die sagt nun eindeutig, _2_ Mannschaften.
In der Summe werden dort also 5 Mannschaften draus.
: Traurig für die Spieler und Spielerinnen - das ist nicht im Sinne der Jugendlichen.
Selbst wenn die 5 Mannschaften im Durchschnitt nur 12 Spiele haben, dann sind das immer noch bei einer Saison von 22 Spieltagen (Wochenenden) fast 3 Spiele pro Wochenende. Und zwar jedes Wochenende von Mitte September bis Ende Februar (Jahreswende ausgenommen). Dieses Pensum finde ich schon recht beachtlich.
Auf der anderen Seite stimme ich dir zu, dass bei 2 Mannschaften, die ungünstigerweise jeweils nur 10-12 Spiele haben, keine besonderen Leistungsanreize gesetzt werden.
Meiner Meinung nach wäre weder das eine, noch das andere, im Sinne der Jugendlichen.
Ciao,
Rüdiger