Abgeschickt von Jochen am 13 September, 2002 um 18:58:19
Antwort auf: Re: Wilde Jugendspielordnung von Gerrit am 13 September, 2002 um 16:53:59:
> Kleiner Kommentar zu der Soll Vorschrift:
> Ich halte Sie für so wichtig, dass sie meiner Meinung nach eine Muß Vorschrift sein sollte.
Da Veranstaltungen denkbar sind, wo man aus zwingenden Gründen abweichen muss, ist eine eingebaute Öffnung nie verkehrt. (wichtiges Turnier mit Spielen 1x Fr, 2x Sa, 2x So - Freitag fällt die Halle aus - alle neu anreisen lassen für das eine ausgefallene Freitag-Spiel oder nicht doch besser 3x am Sa?)
: Rein Rechtlich ist eine Soll Vorschrift aber nur als Empfehlung zu betrachten.
Rein rechtlich ist das ganz sicher nicht so.
Eine Soll-Vorschrift wird immer dort verwendet, wo dem Verordnungsgeber einerseits klar ist, was er will, er andererseits weiß, dass das nicht durchgängig geht. Wenn die Soll-Vorschrift umsetzbar ist, dann ist sie auch umzusetzen. Aber wegen des Soll-Charakters kann man zumindest dann anders, wenn die Umsetzung der Soll-Vorschrift objektiv (!) nicht möglich ist.
Rein rechtlich nehme ich jetzt mal eine Soll-Vorschrift aus dem Grundgesetz: Art. 36 (1) (http://dejure.org/gesetze/GG/36.html). Das ist keine unverbindliche Empfehlung - das ist eine ganz klare Vorgabe. Dank des "soll" darf aber vom Wortlaut abgewichen werden - z.B. wenn in dem Bundesland nicht genügend geeignete Bewerber vorhanden sind.
Ergo: "Soll" ist so wie "muss" - aber im Fall zwingender Gründe führt ein Abweichen von der Vorgabe nicht zu einer automatischen Rechtswidrigkeit.
Zurück zum Basketball: Wenn in der JSO "sollen nicht mehr als zwei Spiele bestreiten" steht, dann haben das alle zu beachten! Bei Verstoß droht Spielwertung. Ausnahme: wenn der Veranstalter allen (!) eine Abweichung erlaubt.
Genug juristischer Kram für heute & Tschüß
:-) Jochen