Abgeschickt von Thorsten am 21 August, 2001 um 16:52:26
Antwort auf: Re: Doppellizenz von Jochen am 21 August, 2001 um 13:17:53:
im HBV-Forum unter http://www.forumromanum.de/member/forum/forum.cgi?USER=user_68256 bekomme ich darauf eine klare und eindeutige Antwort vom Jugend-Vorsitzenden. Er schreibt dort, dass die Doppellizenz grundsätzlich nur für den Einsatz in Jugendmannschaften gilt. Der Einsatz in den Damenmannschaften zweier Vereine ist nicht möglich.
folgender Auszug zum Thema Zweitlizenz für den HBV verwirrt mich jedoch ein bischen, wer hilft bei interpretieren??
...
§ 3 Einsatzberechtigung
(1) Aufgrund des TA sind die SpielerInnen beim Erstverein uneingeschränkt
gemäß DBB-SO/DBB-JO sowie HBV-SO/HBV-JO spielberechtigt.
(2) Aufgrund der Zweitlizenz sind SpielerInnen bei dem Zweitverein
spielberechtigt
- als C-Jugendliche für eine Mannschaft (C- oder B-Jugend)
- als B-Jugendliche für eine Mannschaft (B-, A-Jugend oder Senioren)
- als A-Jugendliche für höchstens zwei Mannschaften (A-Jugend, Senioren)
Die Mannschaft(en) ist/sind auf dem Antrag anzugeben. Bei den Jugendmannschaften ist die Altersklasse und die und die Spielklasse (z. B. OL, Bezirksliga, Kreisliga) anzugeben, bei Seniorenmannschaften die
Spielklasse.
...