Re: Doppellizenz


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Abgeschickt von Carsten am 21 August, 2001 um 17:56:51

Antwort auf: Re: Doppellizenz von Thorsten am 21 August, 2001 um 16:52:26:

: ...
: § 3 Einsatzberechtigung
: (1) Aufgrund des TA sind die SpielerInnen beim Erstverein uneingeschränkt
: gemäß DBB-SO/DBB-JO sowie HBV-SO/HBV-JO spielberechtigt.

Also im Verein wie gehabt Einsatz in maximal drei Mannschaften möglich, nämlich zum Beispiel U20, 2. Damen und 1. Damen.


: (2) Aufgrund der Zweitlizenz sind SpielerInnen bei dem Zweitverein
: spielberechtigt
: - als C-Jugendliche für eine Mannschaft (C- oder B-Jugend)
: - als B-Jugendliche für eine Mannschaft (B-, A-Jugend oder Senioren)
: - als A-Jugendliche für höchstens zwei Mannschaften (A-Jugend, Senioren)
: Die Mannschaft(en) ist/sind auf dem Antrag anzugeben. Bei den Jugendmannschaften ist die Altersklasse und die und die Spielklasse (z. B. OL, Bezirksliga, Kreisliga) anzugeben, bei Seniorenmannschaften die
: Spielklasse.
: ...

Also für eine U20-Spielerin (ehemlas A-Jugend) ist danach in Eurem Landesverband der Einsatz in einer U20 und Damenmannschaft des Vereines B zulässig. So würde ich auf jeden Fall den dritten Spiegelstrich ("Einsatz in höchstens zwei Mannschaften") interpretieren.

Klärung bringt wohl nur ein Anruf bei Jugend-Vorsitzenden.




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